Gemeinsam mit der Regionalgruppe Leipzig des bundesweiten Netzwerkes "Frauen in der Immobilienwirtschaft e.V." erlebten wir am 14. August 2019 einen spannenden Abend in unseren Kanzleiräumen.
Als Thema hatten wir die Geldwäscheproblematik im Immobiliensektor gewählt. In diesem Bereich werden komplexe Strukturen genutzt und können mit nur einer Transaktion große Summen aus illegalen Betätigungen erzielt werden. Dies macht den Immobiliensektor besonders anfällig für Geldwäsche. Seit 2018 hat der Gesetzgeber mit dem neuen Geldwäschegesetz die Compliance-Anforderungen auch für die an Immobilientransaktionen teilnehmenden Banken, Versicherungsunternehmen, Notare, Rechtsanwälte und nicht zuletzt für Immobilienmakler verschärft. Verpflichtet werden diese, die Vertragspartner und die hinter diesen stehenden wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen zu identifizieren, zu dokumentieren und insbesondere Verdachtsfälle auf Geldwäsche zu melden. Verstöße gegen die Pflichten können zum Teil mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zur Frage, wann solche Verdachtsfälle in der Praxis vorliegen, enspann sich ein reger Austausch.
Mit Antipasti und italienischem Wein schlossen wir der thematischen Auseinandersetzung einen gemütlichen Teil des Abends und Zeit zum Networking an. Italienisch waren nicht zuletzt auch die Wurzeln des Begriffes "Geldwäsche". Dieser geht nämlich auf den Gangsterboss Al Capone zurück, der die durch seine illegalen Tätigkeiten erworbenen Gelder in Waschsalons investierte und so die wahre Herkunft verschleierte.
Unser Fazit: Wir hatten tolle Gäste. Vielen Dank für den schönen Abend!