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Adieu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!

Der Abschied vom gelben Schein.

Ein weiteres Relikt der nicht digitalen Zeit geht in den Ruhestand.

Am 24. Oktober 2019 hat der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) den Bundestag passiert. Damit ist das Ende der papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") eingeläutet.

Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bekamen Arbeitnehmer bisher von ihrem Arzt eine aus drei Teilen bestehende Bescheinigung in Papierform. Davon musste der Arbeitnehmer ein an seinen Arbeitgeber und eine an die Krankenkasse übermitteln. Die dritte war für seine Unterlagen vorgesehen.

Künftig sollen bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern die Krankenkassen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers informieren. Die Krankenkassen sollen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen künftig ebenfalls nur noch digital von den behandelnden Ärzten übermittelt bekommen.

Die Änderung soll ab Januar 2021 gelten. Allerdings muss der Gesetzesentwurf nun noch durch den Bundesrat.

Dirk Helge Laskawy

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Mediator (Universität Bielefeld), Partner,

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