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Corona-Krise: Kurzarbeitergeld steigt auf bis zu 87%

Auch die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I wird verlängert.

Änderungen beim Kurzarbeitergeld

  • Beschäftigte in corona-bedingter Kurzarbeit, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, erhalten künftig mehr Geld, wenn die Kurzarbeit eine bestimmte Dauer überschreitet:
    • Ab dem 4. Monat des Kurzarbeitergeldbezugs steigt das Kurzarbeitergeld (KuG) auf 70 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (77 Prozent für Haushalte mit Kindern);
    • ab dem 7. Monat des KuG-Bezuges folgt eine Anhebung auf 80 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (87 Prozent für Haushalte mit Kindern).
    • Diese Regelung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2020.
  • Die Regierungskoalition erweitert die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit:
    • Künftig dürfen Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter aller Berufe bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen.
    • Diese Regelung gilt ab 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020.

Änderungen beim Arbeitslosengeld:

  • Die Regierungskoalition verlängert zudem die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I (ALG I) um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch auf ALG I zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hierhier und hier oder Sie sprechen uns an!

Dirk Helge Laskawy

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Mediator (Universität Bielefeld), Partner,

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