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Corona-Pandemie: Weitere finanzielle Hilfen geplant

Die Große Koalition hat sich am 26. August 2020 auf die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und weitere Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Unternehmen verständigt.

Kurzarbeit

Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll von regulär 12 auf bis zu 24 Monate erweitert werden.

Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden.

Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden.

Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden - jedoch nur, wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 % beziehungsweise 77 % ab dem 4. Monat und auf 80 % beziehungsweise 87 % ab dem 7. Monat erhöht.

Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.

Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 % des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 %.

Überbrückungshilfen

Staatliche Hilfen für besonders belastete Unternehmen sollen nun bis Ende des Jahres laufen. Das Programm ist bisher bis Ende August befristet. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150.000 Euro.

Insolvenzrecht

Lockerungen im Insolvenzrecht sollen verlängert werden, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt.

Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.

Kinderbetreuung

Gesetzlich Versicherten stehen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung.

Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden.

Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.

Kostenloses Mittagessen

Bei Schul- und Kitaschließungen wegen Corona sollen Kinder ärmerer Eltern weiter kostenloses Mittagessen erhalten können. Die Kinder sollen bis 31. Dezember 2020 mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden.

Pflege

Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, soll in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage frei machen können. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

Dirk Helge Laskawy

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Mediator (Universität Bielefeld), Partner,

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