leaders.law - Blog

Corona: Krankschreibung per Telefon wieder möglich!

Wer Symptome einer Erkältung oder eines grippalen Infektes zeigt, kann sich telefonisch von seinem Arzt krankschreiben lassen. Die Regelung gilt nun wieder bis 31. Dezember.

Wer an einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leidet, konnte sich seit Mitte März nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben lassen. Diese Regelung wurde am 20. April zunächst beendet, und dann bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 14. Mai 2020 beschlossen.

Nun wurde die Regelung erneut in Kraft gesetzt. Befristet vom 19. Oktober 2020 bis vorerst 31. Dezember 2020 können sich Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Patienten müssen ihren Arzt also nicht persönlich aufsuchen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) brauchen. Sie erhalten für maximal eine Woche eine AU, die ihnen dann per Post zugestellt wird. Sie kann bei fortdauernder Erkrankung einmal verlängert werden.

Nur bei leichten Erkrankungen

Die Ausnahmeregel gilt nur für Erkältungen oder grippale Infekte.

Wer in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatte, bei der das neue Coronavirus nachgewiesen wurde, oder sich in einem Gebiet mit Covid-19-Fällen aufgehalten hatte, erhält keine telefonische Krankschreibung. Diese Personen sollen bei typischen COVID-19-Symptomen und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

Dirk Helge Laskawy

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Mediator (Universität Bielefeld), Partner,

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 

Vollständiges Profil
Peggy Lomb

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht,

Mediatorin (Universität Bielefeld)

Counsel

 

Vollständiges Profil
Standort Berlin

Wilmersdorf
Mommsenstraße 5
10629 Berlin
Tel. +49 (0)30 88 720 - 647
Fax +49 (0)30 88 720 - 648

Standort Dortmund

Westfalentower
Westfalendamm 87
44141 Dortmund
Tel. +49 (0)231 42 777 - 100
Fax +49 (0)231 42 777 - 269

Standort Düsseldorf

Hafen
Speditionstraße 23
40221 Düsseldorf
Tel. +49 (0)211 447 33 - 0
Fax +49 (0)211 447 33 - 307

Standort Frankfurt/Main

Westend-Süd
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69 240030 - 000
Fax +49 (0)69 240030 - 400

Standort Köln

KölnTurm
Im Mediapark 8
50670 Köln
Tel. +49 (0) 221 933 12 - 0
Fax +49 (0) 221 933 12 - 190

Standort Leipzig

Aderholdhaus
Reichsstraße 15
04109 Leipzig
Tel. +49 (0)341 44 924 - 0
Fax +49 (0)341 44 924 - 100

© Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH