leaders.law - Blog

Sachgrundlose Befristung bei 22 Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung zulässig

Hoppla, wer hätte es gedacht? - So geht Rechtsfindung!

Manchmal ist "lang" einfach "lang" und manchmal ist "lang" doch nicht "so lang", zumindest nicht "allzu lang". 

Was wissen wir, seit dem das Bundesverfassungsgericht Anfang Juni 2018 die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kassierte, wonach Vorbeschäftigungen, die länger als drei Jahre zurückliegen, nicht vom Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG erfasst sein sollen?

Wir wissen: Eine Vorbeschäftigung, die fünf Jahre zurück lag, liegt "nicht sehr lang" zurück. Auch ein Arbeitsverhältnis, das acht Jahre zuvor bestand, soll "nicht sehr lange her sein". Seither viel grübeln...

Doch jetzt ist es raus: Eine 22 Jahre zurückliegende Vorbeschäftigung ist lange genug her. In diesem Fall ist das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot verfassungskonform auszulegen mit dem Ergebnis, dass die Vorschrift nicht zur Anwendung kommt (BAG vom 21. August 2019 - 7 AZR 452/17).

Tipp

Der Zeitraum zwischen acht und 22 Jahren kann noch kreativ genutzt werden, um die eine oder andere (un-)wirksame sachgrundlose Beschäftigung zu vereinbaren. Auf der sicheren Seite steht man nur mit: Einmal und nie wieder! Gleichwohl verlangt der Arbeitskräftemangel mehr vom (Rechts-)Berater. 

Dirk Helge Laskawy

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Mediator (Universität Bielefeld), Partner,

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 

Vollständiges Profil
Peggy Lomb

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht,

Mediatorin (Universität Bielefeld)

Counsel

 

Vollständiges Profil
Standort Berlin

Wilmersdorf
Mommsenstraße 5
10629 Berlin
Tel. +49 (0)30 88 720 - 647
Fax +49 (0)30 88 720 - 648

Standort Dortmund

Westfalentower
Westfalendamm 87
44141 Dortmund
Tel. +49 (0)231 42 777 - 100
Fax +49 (0)231 42 777 - 269

Standort Düsseldorf

Hafen
Speditionstraße 23
40221 Düsseldorf
Tel. +49 (0)211 447 33 - 0
Fax +49 (0)211 447 33 - 307

Standort Frankfurt/Main

Westend-Süd
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69 240030 - 000
Fax +49 (0)69 240030 - 400

Standort Köln

KölnTurm
Im Mediapark 8
50670 Köln
Tel. +49 (0) 221 933 12 - 0
Fax +49 (0) 221 933 12 - 190

Standort Leipzig

Aderholdhaus
Reichsstraße 15
04109 Leipzig
Tel. +49 (0)341 44 924 - 0
Fax +49 (0)341 44 924 - 100

© Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH