leaders.law - Blog

Sind wir nicht alle Aufsichtsrat?

Leiharbeitnehmer sind im Rahmen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) zu berücksichtigen, wenn der Einsatz auf mehr als sechs Monate bestehenden Arbeitsplätzen erfolgt!

Das OLG Celle schiebt mit seiner Entscheidung eine eigentlich in der Literatur entschiedene Streitfrage erneut an. Die Diskussion ist von erheblicher praktischer Relevanz, da eine arbeitsplatzbezogene Sichtweise dazu beiträgt, Umgehungsmöglichkeiten weiter einzuschränken. Allerdings entfernt man sich damit logischerweise vom Arbeitnehmerbezug. Schließlich kann ein Arbeitsplatz auch von einem Computer besetzt werden. Was dann? Es bleibt abzuwarten, wie sich der Bundesgerichtshof positioniert. In jedem Fall heißt es wieder: Augen auf bei der Beratung und Gestaltung im Rahmen arbeitnehmermitbestimmter Aufsichtsräte!

Dirk Helge Laskawy

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Mediator (Universität Bielefeld), Partner,

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 

Vollständiges Profil
Standort Berlin

Wilmersdorf
Mommsenstraße 5
10629 Berlin
Tel. +49 (0)30 88 720 - 647
Fax +49 (0)30 88 720 - 648

Standort Dortmund

Westfalentower
Westfalendamm 87
44141 Dortmund
Tel. +49 (0)231 42 777 - 100
Fax +49 (0)231 42 777 - 269

Standort Düsseldorf

Hafen
Speditionstraße 23
40221 Düsseldorf
Tel. +49 (0)211 447 33 - 0
Fax +49 (0)211 447 33 - 307

Standort Frankfurt/Main

Westend-Süd
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69 240030 - 000
Fax +49 (0)69 240030 - 400

Standort Köln

KölnTurm
Im Mediapark 8
50670 Köln
Tel. +49 (0) 221 933 12 - 0
Fax +49 (0) 221 933 12 - 190

Standort Leipzig

Aderholdhaus
Reichsstraße 15
04109 Leipzig
Tel. +49 (0)341 44 924 - 0
Fax +49 (0)341 44 924 - 100

© Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH