leaders.law - Blog

Und wenn ich geh, dann geht nur ein Teil von mir ...

Die Sorgen des ausgeschiedenen Geschäftsführers im Haftungsprozess.

Die Inanspruchnahme von Geschäftsführers auf Schadensersatz für (vermeintliche) Pflichtverletzungen kommt immer mehr in Mode. Sie trifft naturgemäß eher ausgeschiedene als aktive Geschäftsführer. Geht der Geschäftsführer im Streit, finden die Gesellschafter häufig Vorgänge, die aus ihrer Sicht zum Schadensersatz des Geschäftsführers verpflichten. Entsprechende Denkanstöße sind regelmäßig noch ausstehende Tantiemen oder Gewinnbeteiligungen.

Misslich ist dabei für den ausgeschiedenen Geschäftsführer die Beweislastverteilung. Die Gesellschaft braucht "nur" das Verhalten des Geschäftsführers und den daraus folgenden Schadenseintritt beweisen. Der Geschäftsführer trägt die Beweislast für sein sorgfältiges Verhalten, etwaige Weisungen der Gesellschafter oder auch einen Schadenseintritt bei sorgfaltspflichtgemäßem Alternativverhalten. Sein Pech ist häufig, dass er über keine Unterlagen verfügt. Die muss ihm deshalb die Gesellschaft zu seiner Verteidigung überlassen, sonst kehrt sich die Beweislast zu Lasten der Gesellschaft um. Nach neuerer Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 20. November 2018 – II ZR 132/17)  muss die Gesellschaft aber nur vortragen, dass sie dem Geschäftsführer oder seiner D&O-Versicherung die Unterlagen überlassen hat. Wichtig ist deshalb: Ein jeder Geschäftsführer merke sich, welcher Teil von ihm (bzw. seiner Unterlagen) noch bei der Gesellschaft liegt und verlange diese auch im Streit heraus.

Till Vosberg

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Partner

 

Vollständiges Profil
Standort Berlin

Wilmersdorf
Mommsenstraße 5
10629 Berlin
Tel. +49 (0)30 88 720 - 647
Fax +49 (0)30 88 720 - 648

Standort Dortmund

Westfalentower
Westfalendamm 87
44141 Dortmund
Tel. +49 (0)231 42 777 - 100
Fax +49 (0)231 42 777 - 269

Standort Düsseldorf

Hafen
Speditionstraße 23
40221 Düsseldorf
Tel. +49 (0)211 447 33 - 0
Fax +49 (0)211 447 33 - 307

Standort Frankfurt/Main

Westend-Süd
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69 240030 - 000
Fax +49 (0)69 240030 - 400

Standort Köln

KölnTurm
Im Mediapark 8
50670 Köln
Tel. +49 (0) 221 933 12 - 0
Fax +49 (0) 221 933 12 - 190

Standort Leipzig

Aderholdhaus
Reichsstraße 15
04109 Leipzig
Tel. +49 (0)341 44 924 - 0
Fax +49 (0)341 44 924 - 100

© Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH