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Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten während Kurzarbeit

Die Sonderregelung zum Nebenverdienst während der Kurzarbeit gelten seit dem 1. April 2020

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Seit dem 1. April 2020 bis zum 31. Oktober 2020 gilt folgende Sonderregelung: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Regelung hilft Betroffenen von Kurzarbeit und stärkt systemrelevante Branchen und Berufe

Diese gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Betroffenen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Systemrelevante Branchen und Berufe

Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt die sogenannte "Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz" (BSI-Kritisverordnung) fest.

Die folgende Liste ist an die BSI-Kritisverordnung angelehnt.

  • Energie
    Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik) (z. B. kommunale Energieversorger)
  • Wasser und Entsorgung
    Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung, sowie die Müllentsorgung (z. B. Müllwerker, Wasserwerke, Kläranlage)
  • Ernährung und Hygiene
    Produktion, Groß- und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik) (z. B. Landwirte, Erntehelfer, Verkäufer)
  • Informationstechnik und Telekommunikation
    insbesondere Entstörung und Aufrechterhaltung von Netzen (z. B. Informatiker, Systemelektroniker)
  • Gesundheit
    Krankenhäuser, Rettungsdienste, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
  • Finanz- und Wirtschaftswesen
    Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
  • Transport und Verkehr
    insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personen- und Güterverkehr sowie Flug- und Schiffsverkehr
  • Medien
    insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation
  • Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
    Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz (z. B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz)
  • Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
    Personal, das die notwendige Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sicherstellt.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier und hier oder Sie sprechen uns an!

Dirk Helge Laskawy

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Mediator (Universität Bielefeld), Partner,

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 

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